{"id":2084,"date":"2023-09-12T10:20:00","date_gmt":"2023-09-12T09:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/nachrichten\/anmeldepflicht-auslaendischer-direktinvestitionen-nach-neuem\/"},"modified":"2023-09-12T10:20:00","modified_gmt":"2023-09-12T09:20:00","slug":"anmeldepflicht-auslaendischer-direktinvestitionen-nach-neuem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/nachrichten\/anmeldepflicht-auslaendischer-direktinvestitionen-nach-neuem\/","title":{"rendered":"Anmeldepflicht ausl\u00e4ndischer Direktinvestitionen nach Neuem"},"content":{"rendered":"<h2>Anmeldepflicht ausl\u00e4ndischer Direktinvestitionen nach Neuem<\/h2>\n<p>Nach den bisherigen Vorschriften war jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, die Staatsangeh\u00f6rige eines EU-Mitgliedstaates, des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder eines Drittlandes ist beziehungsweise dort ihren Sitz hat, pflichtig ausl\u00e4ndische Direktinvestition anzumelden. Das \u201eZSInv\u201c-Gesetz behebt diese Unangemessenheit so, dass es <b>als einen ausl\u00e4ndischen Investor nur noch ein Staatsangeh\u00f6riger eines Drittlandes oder eine juristische Person mit dem Sitz in einem Drittland betrachtet<\/b>, was nach der Definition des \u201eZSInv\u201c-Gesetzes, die EU-Staatsangeh\u00f6rigen oder juristischen Personen aus der EU-Region nicht einschlie\u00dft.<\/p>\n<div>Die Novelle des \u201eZSInv\u201c-Gesetzes stellt auch klar, dass es im Falle des direkten oder indirekten Erwerbs von mindestens 10 % der Kapitalbeteiligung oder der Stimmrechte und im Falle der Gr\u00fcndung neuer Gesellschaften, bei denen ein gleich gro\u00dfer Anteil des Kapitals oder der Stimmrechte erworben wird, um eine ausl\u00e4ndische Direktinvestition geht. Die Bestimmung ist jetzt klarer und sieht keine weitgefassten Beispiele der Anmeldepflicht mehr vor, die in der Praxis h\u00f6chstwahrscheinlich gar nicht umgesetzt wurden. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr die Bestimmung der F\u00e4lle, wenn die ausl\u00e4ndische Direktinvestition die Sicherheit oder die \u00f6ffentliche Ordnung der Republik Slowenien beeintr\u00e4chtigen kann. Jetzt ist es deutlich festgelegt, dass die Sicherheit oder die \u00f6ffentliche Ordnung beeintr\u00e4chtigt werden kann, wenn <b>die Ziel- oder die erworbene Gesellschaft tats\u00e4chlich und \u00fcberwiegend in einem der kritischen Bereiche ihre T\u00e4tigkeit ausf\u00fchrt<\/b>, und nicht mehr, wenn sie diese kritischen Bereiche beeinflussen kann. Im Vergleich zur bisherigen Regelung, werden aber Immobilien in der N\u00e4he von Verteidigungs-, Wahl- oder Finanzinfrastrukturen und anderen sensiblen Einrichtungen, Gesundheits-, Medizin- und Pharmatechnik sowie Medizin- und Schutzausr\u00fcstung nicht mehr als kritische Bereiche definiert.<\/div>\n<div>Auch der Verfahrensteil des Anmeldeverfahrens wird n\u00e4her bestimmt. Im Vorverfahren pr\u00fcft die Kommission zuerst, ob (i) die Person die Bedingungen f\u00fcr einen ausl\u00e4ndischer Investor erf\u00fcllt, (ii) das angemeldete Rechtsgesch\u00e4ft die Bedingungen einer ausl\u00e4ndische Direktinvestition erf\u00fcllt und (iii) die T\u00e4tigkeit der Zielgesellschaft oder der erworbenen Gesellschaft sich auf die im obigen Absatz erw\u00e4hnten kritischen Bereiche bezieht. Stellt die Kommission fest, dass eine dieser Bedingungen nicht erf\u00fcllt ist, gibt sie eine Stellungnahme ab, auf deren Grundlage gibt das Ministerium (und nicht mehr die Kommission) einen Bescheid ab, der h\u00f6chstwahrscheinlich die Unzust\u00e4ndigkeit begr\u00fcndet. Stellt die Kommission aber fest, dass alle drei verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, setzt sie noch einer inhaltlichen Bewertung der Kriterien fort, hinsichtlich der m\u00f6glichen Auswirkungen auf die Sicherheit oder die \u00f6ffentliche Ordnung der Republik Slowenien. Diesbez\u00fcglich wurden im \u201eZSInv\u201c-Gesetz drei Kriterien neu festgelegt, die feststellen, dass die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit bereits durch das Erreichen der Erwerbsschwelle oder das Erreichen eines Marktanteils von 20 % im Bereich der kritischen T\u00e4tigkeiten beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnen.<\/div>\n<div>Stellt die Kommission fest, dass die ausl\u00e4ndische Direktinvestition keine oder nur unbedeutende Auswirkungen auf die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit in der Republik Slowenien hat, gibt sie erneut eine Stellungnahme ab, auf deren Grundlage das Ministerium einen Bescheid \u00fcber die Genehmigung der ausl\u00e4ndischen Direktinvestition erl\u00e4sst. Wenn die ausl\u00e4ndische Direktinvestition jedoch die Sicherheit oder die \u00f6ffentliche Ordnung beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte, <b>schl\u00e4gt die Kommission in ihrer Stellungnahme die Einleitung eines \u00dcberpr\u00fcfungsverfahrens vor<\/b> (neuer Artikel 31 Absatz 6 des \u00bbZSInv\u00ab-Gesetzes). Aufgrund dieser Stellungnahme erl\u00e4sst das Ministerium eine Schlussfolgerung, mit der sie das \u00dcberpr\u00fcfungsverfahrens einleitet. Im \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren entscheidet das Ministerium (und nicht mehr die Kommission) mit einem Bescheid, ob die ausl\u00e4ndische Direktinvestition genehmigt, unter bestimmten Bedingungen genehmigt oder untersagt wird. Gegen die Schlussfolgerung \u00fcber die Einleitung des \u00dcberpr\u00fcfungsverfahrens gibt es keinen Rechtsschutz, gegen dem endg\u00fcltigen Bescheid wird aber der Verwaltungsstreit zul\u00e4ssig. Das \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren kann sehr langwierig sein, da die Expertengruppe zwei Jahre Zeit hat, um ihre Stellungnahme, mit der sie feststellt, ob die ausl\u00e4ndische Direktinvestition Auswirkungen auf die Sicherheit und die \u00f6ffentliche Ordnung der Republik Slowenien hat, abzugeben und dem Minister eine endg\u00fcltige Entscheidung vorzuschlagen.<\/p>\n<div>Autor:&nbsp; &nbsp;<i>Matev\u017e Klobu\u010dar, Rechtsanwalt<\/i><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anmeldepflicht ausl\u00e4ndischer Direktinvestitionen nach Neuem Nach den bisherigen Vorschriften war jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, die Staatsangeh\u00f6rige eines EU-Mitgliedstaates, des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder eines Drittlandes ist beziehungsweise dort&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10],"tags":[],"coauthors":[],"class_list":["post-2084","post","type-post","status-publish","format-standard","category-nachrichten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2084","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2084"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2084\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2084"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2084"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2084"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=2084"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}