{"id":2086,"date":"2023-05-30T10:17:00","date_gmt":"2023-05-30T09:17:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/nachrichten\/einfuehrung-des-verbots-der-waren-von-zweierlei-qualitaet\/"},"modified":"2023-05-30T10:17:00","modified_gmt":"2023-05-30T09:17:00","slug":"einfuehrung-des-verbots-der-waren-von-zweierlei-qualitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/nachrichten\/einfuehrung-des-verbots-der-waren-von-zweierlei-qualitaet\/","title":{"rendered":"Einf\u00fchrung des Verbots der Waren von zweierlei Qualit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<h2>Einf\u00fchrung des Verbots der Waren von zweierlei Qualit\u00e4t<\/h2>\n<p>Ende September wurde das ge\u00e4nderte Verbraucherschutzgesetz verabschiedet, das am 26. Januar 2023 angewendet wurde. Das neue Gesetz bringt etliche \u00c4nderungen mit sich (einige davon haben wir bereits in einem der fr\u00fcheren <a href=\"https:\/\/www.fpjr.si\/de\/veroffentlichungen\/2022\/03\/655-Was-bringt-uns-das-erneuerte-Verbraucherschutzgesetz#middle\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikeln<\/a>, mit einer Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, erw\u00e4hnt), unter anderem auch das Verbot des Verkaufs der Waren von zweierlei Qualit\u00e4t.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>In das neue Verbraucherschutzgesetz (slowenische Abk\u00fcrzung: \u201eZVPot-1\u201c) wurden auch die Bestimmungen des fr\u00fcheren eigenst\u00e4ndigen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor unlauteren Gesch\u00e4ftspraktiken eingeschlossen. Infolgedessen enth\u00e4lt das \u201eZVPot-1\u201c-Gesetz, im Gegensatz zu dem \u201eZVPot\u201c auch Bestimmungen \u00fcber irref\u00fchrende Gesch\u00e4ftspraktiken und die Bestimmung \u00fcber das <b>Vermarktungsverbot der Waren von zweierlei Qualit\u00e4t<\/b>. So wird jede Vermarktung von Waren in einem Mitgliedstaat als identisch mit den Waren, die in anderen Mitgliedstaaten vermarktet wird, verboten, wenn diese Waren eine wesentlich andere Zusammensetzung oder Merkmale haben. Ausnahmsweise ist eine solche Unterscheidung von Waren zul\u00e4ssig, wenn sie durch legitime und objektive Faktoren gerechtfertigt ist. Die genannte Bestimmung ist eine Folge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019\/2161 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019, die verabschiedet wurde, nachdem, zwischen 2016 und 2018, mehrere Verbraucherschutzbeh\u00f6rden in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten \u00fcber die Entdeckung von Unterschieden in der Zusammensetzung oder in den Merkmalen bestimmter Lebensmittel auf dem Markt eines Mitgliedstaats im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten berichtet hatten.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Das \u201eZVPot-1\u201c-Gesetz untersagte also die Vermarktung der Waren als identisch, wenn diese tats\u00e4chlich eine wesentlich unterschiedliche Zusammensetzung oder Merkmale haben, was den Verbraucher zu einer Kaufentscheidung t\u00e4uschen k\u00f6nnte, die er sonst nicht getroffen h\u00e4tte. Der Unterschied in der Zusammensetzung oder den Merkmalen der Waren, die als dieselben vermarktet werden, wird von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde von Fall zu Fall beurteilen, wobei wird insbesondere Folgendes ber\u00fccksichtigen: (i) k\u00f6nnen die Verbraucher einen solchen <b>Unterschied leicht erkennen<\/b>; (ii) das Recht des Unternehmens, die Waren derselben Marke f\u00fcr verschiedene geografische M\u00e4rkte aufgrund <b>legitimer und objektiver Faktoren<\/b> (z. B. nationales Recht, Verf\u00fcgbarkeit oder saisonale Zug\u00e4nglichkeit von Rohstoffen oder freiwillige Strategien zur Verbesserung des Zugangs zu gesunden und nahrhaften Lebensmitteln) anzupassen; und (iii) das Recht des Unternehmens, die Waren derselben Marke in <b>Packungen mit unterschiedlichem Gewicht oder Volumen<\/b> auf verschiedenen geografischen M\u00e4rkten anzubieten.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Qualit\u00e4tsunterschiede der Waren beim Verkauf auf verschiedenen M\u00e4rkten, sind zwar immer noch zul\u00e4ssig, das minderwertige Produkt muss aber anders etikettiert oder verpackt werden, sodass der Verbraucher nicht verleitet ist, dass es sich um die gleiche Qualit\u00e4t handelt wie die, die er unter einer anderen Verpackung kennt.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Falls bestimmte Unterschiede auf verschiedenen M\u00e4rkten auftreten, muss das Unternehmen die Verbraucher dar\u00fcber <b>in angemessener Weise informieren<\/b>, sodass die Verbraucher auf die notwendigen Informationen zugreifen k\u00f6nnen. Die Art der Bereitstellung der Informationen wird zwar nicht festgelegt, es wird aber betont, dass das Unternehmen andere Methoden der Kommunikation mit den Verbrauchern als die Etiketten auf Waren oder die Aufnahme einer Erkl\u00e4rung in die allgemeinen Verkaufsbedingungen verwenden sollte.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Hinsichtlich dessen, dass die Frist f\u00fcr die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019\/2161\/EU bereits Ende 2021 war, hatten die meisten Mitgliedstaaten schon vor Slowenien die Bestimmungen zum Verbot der Waren von zweierlei Qualit\u00e4t in ihre Rechtsvorschriften aufgenommen, trotzdem wurden aber bisher nicht viele F\u00e4lle offenkundiger Unterscheidungen wahrgenommen. Der letzte bekanntere Fall ereignete sich in der Tschechischen Republik, wo die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden feststellten, dass das Produkt 7Days Bake Rolls mit Pizzageschmack auf dem tschechischen Markt eine andere Qualit\u00e4t als das Produkt auf dem \u00f6sterreichischen oder deutschen Markt hat. Genauer gesagt wurde das Produkt f\u00fcr den \u00f6sterreichischen und deutschen Markt mit Sonnenblumen\u00f6l, f\u00fcr den tschechischen Markt aber mit minderwertigem Palm\u00f6l hergestellt.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Die Anwendung der Bestimmungen \u00fcber das Verbot von zweierlei Qualit\u00e4t wird sich daher in der Praxis weiterentwickeln, wenn konkrete Beispiele der Unterschiedlichkeit bestimmt werden. Es muss noch erw\u00e4hnt werden, dass die zweierlei Qualit\u00e4t sich nicht nur auf Lebensmittel, sondern auf alle Waren, einschlie\u00dflich Kosmetik, Automobilprodukte usw. beziehen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Autorin:\t<i>Tina Marciu\u0161 Ravnikar, Rechtsanwaltskandidatin<\/i><\/p>\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einf\u00fchrung des Verbots der Waren von zweierlei Qualit\u00e4t Ende September wurde das ge\u00e4nderte Verbraucherschutzgesetz verabschiedet, das am 26. Januar 2023 angewendet wurde. 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