{"id":2109,"date":"2022-04-06T11:14:00","date_gmt":"2022-04-06T10:14:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/nachrichten\/neue-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-wirtschaft\/"},"modified":"2022-04-06T11:14:00","modified_gmt":"2022-04-06T10:14:00","slug":"neue-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-wirtschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/nachrichten\/neue-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-wirtschaft\/","title":{"rendered":"Neue Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der Wirtschaft"},"content":{"rendered":"<h2>Neue Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der Wirtschaft<\/h2>\n<div>Das Gesetz \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des Energiepreisanstiegs in Wirtschaft und Landwirtschaft (slowenische Abk\u00fcrzung: \u201eZUOPDCE\u201c) trat am 5. M\u00e4rz 2022 in Kraft und sieht befristete Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der Wirtschaft vor, unter anderem zur Behebung der durch den Energiepreisanstieg verursachten Sch\u00e4den, sowie Ma\u00dfnahmen im Steuerbereich, insbesondere die Verl\u00e4ngerung bestimmter Fristen.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Das \u201eZUOPDCE\u201c-Gesetz <b>verl\u00e4ngert die Frist<\/b> f\u00fcr die Einreichung der sog. \u201eAJPES\u201c-Jahresberichten sowie die Frist f\u00fcr die Einreichung der Einkommensteuererkl\u00e4rungen aus der T\u00e4tigkeit und K\u00f6rperschaftsteuer, und zwar <b>bis zum 30. April 2022<\/b>.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Juristische und nat\u00fcrliche Personen, die sp\u00e4testens bis zum 1. Dezember 2021 zur Aus\u00fcbung einer Wirtschaftst\u00e4tigkeit registriert wurden, sind <b>zu bestimmten<\/b> <b>Beihilfen<\/b> berechtigt, falls die <b>Energiekosten<\/b> im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 <b>um mehr als 40 % steigen<\/b>. Die Energiekosten sind aus der Bilanz, f\u00fcr juristische Personen, unter dem \u201eAOP 132\u201c und f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen unter dem \u201e402\u201c-Konto ersichtlich. Wurde der Beg\u00fcnstigte nach dem 1. Januar 2021 gegr\u00fcndet, wird die Erh\u00f6hung der Energiekosten entsprechend der Anzahl der Betriebstage im Jahr 2021 auf das Jahr umgerechnet.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Die H\u00f6he der Beihilfe wird hinsichtlich der tats\u00e4chlichen H\u00f6he der Nettoeinkommen aus dem Verkauf im Jahr 2019 und des Anteils der Energiekosten in gesamten Betriebsausgaben im Jahr 2019 festgelegt. F\u00fcr sp\u00e4ter gegr\u00fcndete Gesch\u00e4ftssubjekten wird der Beihilfebetrag auf der Grundlage der Daten aus 2020 (falls sie nach dem 1. Januar 2019 bis einschlie\u00dflich 1. Januar 2020 gegr\u00fcndet wurden) oder aus 2021 (falls sie nach dem 1. Januar 2020 bis einschlie\u00dflich 1. Januar 2021 gegr\u00fcndet wurden). F\u00fcr sp\u00e4ter gegr\u00fcndete Gesch\u00e4ftssubjekten wird die Beihilfe auf der Grundlage der Anzahl der Gesch\u00e4ftstage im Jahr 2021 ausgerechnet.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Der Betrag der erhaltenen Beihilfen ist auf maximal 60 % dem Beg\u00fcnstigten entstandenen Schadens begrenzt, wobei sollen die, in Artikel 2, Punkt 7 des \u201eZUOPDCE\u201c angef\u00fchrten Betr\u00e4ge, nicht \u00fcbersteigen werden. Ebenso soll die Beihilfe, zusammen mit den anderen erhaltenen Beihilfen, der tats\u00e4chlich entstandenen Sch\u00e4den, die durch der steigende Energiekosten verursacht wurde, nicht \u00fcbersteigen.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Nat\u00fcrliche Personen, die nicht verpflichtet sind, eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen und die tats\u00e4chlich angefallenen Kosten zu erfassen, belegen den Preisanstieg des Energietr\u00e4gers mit originalen Buchhaltungsbelegen (z. B. Rechnungen). Die H\u00f6he der Beihilfe wird nach den Nettoeinkommen aus dem Verkauf (aus \u201eFeld 1\u201c der Berechnung der Einkommensteuer aus der T\u00e4tigkeit) und den Ausgaben (standardisierte Ausgaben aus \u201eFeld 8\u201c der Berechnung der Einkommensteuer aus der T\u00e4tigkeit) bestimmt.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Die Beg\u00fcnstigte k\u00f6nnen die <b>Beihilfen sp\u00e4testens bis zum 15. April 2022 beantragen<\/b>, wobei die Beihilfe bis zum 5. Mai 2022 ausgezahlt wird. Ein einzelner Beg\u00fcnstigte tut dies, indem er eine Erkl\u00e4rung an das \u201eeDavki\u201c-Informationsportal der Finanzverwaltung der Republik Slowenien (\u201eFURS\u201c) \u00fcbermittelt, in der er erkl\u00e4rt, dass er ein Beg\u00fcnstigter ist.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Der Finanzverwaltung der Republik Slowenien (\u201eFURS\u201c) wird 2023 (nach der Er\u00f6ffnung der Jahresberichte f\u00fcr 2022) die Auszahlungen der Finanzmittel beziehungsweise die Berechtigung zur erhaltenen Beihilfe kontrollieren. Wenn Sie feststellen, dass Sie einen zu hohen Betrag beantragten oder die Voraussetzungen f\u00fcr die Inanspruchnahme von Beihilfen nicht erf\u00fcllten, k\u00f6nnen Sie die Zahlung von Verzugszinsen vermeiden und den Fehler an FURS melden: (i) sp\u00e4testens bis zum Stichtag f\u00fcr die Einreichung der K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2022 oder (ii) f\u00fcr den Zeitraum, das die Daten f\u00fcr das zweite Halbjahr 2022 einschlie\u00dft, oder (iii) bis zum Abgabetermin der Einkommensteuererkl\u00e4rung aus der T\u00e4tigkeit f\u00fcr das Jahr 2022 oder (iv) bis zum Stichtag f\u00fcr die Abgabe der Schlussabrechnung nach Aufl\u00f6sung des Gesch\u00e4ftssubjekt. In diesem Fall m\u00fcssen Sie die erhaltene Beihilfe <b>innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bescheids<\/b> zur\u00fcckgeben. Es ist auch m\u00f6glich, durch den Antrag, eine zinslose Ratenr\u00fcckzahlung zu beantragen.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><i>Autorin: Tina Marciu\u0161 Ravnikar, Rechtsanwaltskandidatin<\/i><\/div>\n<div>\u2003<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neue Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der Wirtschaft Das Gesetz \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des Energiepreisanstiegs in Wirtschaft und Landwirtschaft (slowenische Abk\u00fcrzung: \u201eZUOPDCE\u201c) trat am 5. 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