{"id":2113,"date":"2022-01-31T12:24:00","date_gmt":"2022-01-31T11:24:00","guid":{"rendered":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/nachrichten\/gehoert-ein-durch-finanzierungsleasing-finanziertes-auto-zum-gemeinsamen-vermoegen-der-ehegatten\/"},"modified":"2022-01-31T12:24:00","modified_gmt":"2022-01-31T11:24:00","slug":"gehoert-ein-durch-finanzierungsleasing-finanziertes-auto-zum-gemeinsamen-vermoegen-der-ehegatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pfplaw.idearna.digital\/de\/nachrichten\/gehoert-ein-durch-finanzierungsleasing-finanziertes-auto-zum-gemeinsamen-vermoegen-der-ehegatten\/","title":{"rendered":"Geh\u00f6rt ein durch Finanzierungsleasing finanziertes Auto zum gemeinsamen Verm\u00f6gen der Ehegatten?"},"content":{"rendered":"<h2>Geh\u00f6rt ein durch Finanzierungsleasing finanziertes Auto zum gemeinsamen Verm\u00f6gen der Ehegatten?<\/h2>\n<p>In einer Zeit, in der der Kauf von Fahrzeugen mithilfe des Finanzierungsleasings h\u00e4ufig vorkommt, stellt man sich diese Frage zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. Aufl\u00f6sung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (die im Verm\u00f6gensbereich die gleichen Rechtsfolgen wie die Ehe hat).&nbsp;<\/p>\n<div><\/div>\n<div>Wir nehmen an, dass einer der Ehegatten w\u00e4hrend der Ehe einen Finanzleasingvertrag<sup>1<\/sup> f\u00fcr das Auto abschlie\u00dft und dass die Raten aus dem Leasingvertrag von beiden Ehegatten jeden Monat bis zur H\u00e4lfte vom monatlichen Lohn abgezogen wird. Wenn es zwischen die Ehegatten zu einer Scheidung kommt, wird w\u00e4hrend des Verfahren zur Verm\u00f6gensaufteilung bez\u00fcglich dem Auto die Frage gestellt, ob das Auto zum gemeinsamen Verm\u00f6gen geh\u00f6rt oder nicht.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Im Fall, dass der Leasingnehmer vor der Scheidung schon der Eigent\u00fcmer des Fahrzeugs geworden ist und das Fahrzeug aus dem gemeinsamen Verm\u00f6gen (wie oben beschrieben) finanziert wurde, geh\u00f6rt das Auto unserer Meinung nach unbestreitbar zum gemeinsamen Verm\u00f6gen und geh\u00f6rt nach den geltenden Regeln zur Aufteilung des gemeinsamen Eigentums. Ist aber der Leasingnehmer w\u00e4hrend der Ehe nicht der Eigent\u00fcmer des Fahrzeugs geworden, geh\u00f6rt dieses Auto (noch) nicht zum gemeinsamen Verm\u00f6gen der geschiedenen Ehegatten. Das gemeinsame Verm\u00f6gen bilden in diesem Fall die Verm\u00f6gensrechte, die aus einem konkreten Finanzierungsleasingvertrag, der w\u00e4hrend der Dauer der Ehe geschlossen wurde, hervorgehen.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Da die Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Leasingvertrag f\u00fcr beide verpflichtend sind, geh\u00f6ren auch die Rechte aus dem Leasingvertrag (und damit auch das Recht auf Ankauf) beiden Ehegatten zu. Aus diesem Grund sollte eine solche \u00bbAnlage\u00ab der Ehegatten entsprechend auch dann ber\u00fccksichtigt werden, wenn nach Aufl\u00f6sung der Ehe nur einer von ihnen das Fahrzeug (als Leasinggegenstand) kaufen und es als sein Eigentum anmelden wird. Unserer Meinung nach m\u00fcsste in einem solchen Fall ber\u00fccksichtigt werden, wie viel (was nicht nur die Zahlung des Ankaufswerts des Fahrzeugs umfassen sollte, der in der Regel niedriger als Marktpreis des Fahrzeugs ist, sondern angemessen auch die vorausbezahlten Raten) das Fahrzeug wert ist und in welcher H\u00f6he der Erwerb des Fahrzeugs aus dem gemeinsamen Verm\u00f6gen und aus dem Sonderverm\u00f6gen der Ehegatten angelegt wird.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Die Rechtsprechung vertritt in der Vergangenheit schon den Standpunkt, dass f\u00fcr die Beurteilung, ob etwas zum gemeinsamen Verm\u00f6gen geh\u00f6rt oder nicht, ma\u00dfgeblich ist, wann so ein Verm\u00f6gen erworben wurde. Dabei wurde in einem Fall entschieden, dass das Fahrzeug zum Sonderverm\u00f6gen desjenigen Ehegatten geh\u00f6rt, von dem das Fahrzeug nach der Scheidung angekauft wurde<sup>2<\/sup>. Eine solche Ansicht halten wir f\u00fcr zu eng, da \u00fcbersehen wird, dass um das Eigentumsrecht an einem solchen Fahrzeug zu erwerben nicht nur die Zahlung der letzten Leasingrate ma\u00dfgebend ist, sondern auch vorherige Raten, bei denen der Leasingnehmer mit einzelnen Raten das Fahrzeug ratenweise schon bezahlt (bzw. kauft).&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Ehegatten k\u00f6nne solchen oder \u00e4hnliche rechtliche Dilemmas so aus dem Weg gehen, dass sie sich \u00fcber die Aufteilung des gemeinsam geschaffenen Verm\u00f6gens und der gemeinsamen Verbindlichkeiten einig werden.&nbsp;<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Autorin:\t\t\t<i>Manca Vrta\u010dnik, Rechtsanwaltsanw\u00e4rterin<\/i><\/div>\n<div><i><br \/><\/i><\/div>\n<div><sup><i>1&nbsp;Beim operativen Leasing stellt sich diese Frage nicht, da beim operativen Leasing sinnvoll um die Miete eines Fahrzeugs (und einiger wartungsbezogenen Dienstleistungen) geht, wonach der Leasingnehmer nicht der Eigent\u00fcmer des Fahrzeugs wird.<\/i><\/sup><\/div>\n<div><sup><i>2&nbsp;Urteil des H\u00f6heren Gerichts in Ljubljana, Akt.-Nr. I Cp 1367\/2018 vom 19. 12. 2018.<\/i><\/sup><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geh\u00f6rt ein durch Finanzierungsleasing finanziertes Auto zum gemeinsamen Verm\u00f6gen der Ehegatten? 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