(Nicht-)Diskriminierende Bedingungen für die Auszahlung der Sonderzahlung von Geschäftserfolg
Bei der Formulierung der Bedingungen und Kriterien für die Auszahlung der Zahlung für den Geschäftserfolg, müssen Arbeitgeber nicht nur auf die Steuerregelungen achten, sondern auch darauf, dass die Bedingungen nichtdiskriminierend sind. Viele Arbeitgeber verwenden die Anwesenheit des Arbeitnehmers bei der Arbeit während des Zeitraums, für den der Geschäftserfolg ausgezahlt wird, als eine der Bedingungen oder ein Kriterium. Der Verteidiger des Gleichheitsgrundsatzes (im Folgenden: „Verteidiger“) stellt aber in letzter Zeit mehrere Bescheide aus, in denen er Stellungnahme nimmt, dass die Verwendung des Kriteriums der Anwesenheit am Arbeitsplatz für die Auszahlung des Weihnachtsgelds bestreitbar (bzw. unzulässig) ist und eine indirekte Diskriminierung darstellt.